Art. 1: Definitionen wichtiger Begriffe: SwissRide, Plattform, Partnerfahrer, Kunde, Fahrgast, Transportdienstleistung, Fahrerkonto, PSP.
Art. 2: SwissRide ist ein Schweizer Unternehmen, das über seine Plattform buchbare Transportdienstleistungen anbietet. Der Fahrer ist ein unabhängiger Partner und für seine beruflichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.
Art. 3: Der Vertrag ermöglicht dem Partner den Zugang zur Plattform, um seine Transportdienste den Kunden von SwissRide anzubieten.
Art. 4: SwissRide vermittelt über seine Plattform zwischen Kunde und Partner, ohne selbst Vertragspartei des Beförderungsvertrags zu sein.
Art. 5: Unbefristeter Vertrag. Jede Partei kann mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen.
Art. 6: SwissRide behält 30 % des Nettopreises. Der Partner erhält 70 % per Überweisung oder TWINT bis zum 10. des Folgemonats.
Art. 7: Der Partner muss ein Online-Konto erstellen, berufliche Nachweise einreichen und diese Bedingungen akzeptieren.
Art. 8: Kunden stellen eine Anfrage über die Plattform. Der Partner kann diese annehmen oder ablehnen. Nach Annahme wird die Fahrt verbindlich.
Art. 9: SwissRide stellt den Zugang zur Plattform sicher, verwaltet Zahlungen, bietet Support und informiert über Änderungen.
Art. 10: Pflichten des Partners: Fahrzeugkonformität, Pünktlichkeit, Erscheinungsbild, Verhalten, lokale Vorschriften, Versicherung, Hygiene, Kommunikation.
Art. 11: Monatliche Auszahlung des Nettobetrags nach Abzug der Provision und eventueller Sanktionen. Zahlungsmethoden: Karte, Überweisung, TWINT.
Art. 12: Recht des Kunden auf Stornierung bis zu 24h vor Abfahrt. Schweizer Konsumenten- und Datenschutzrecht findet Anwendung.
Art. 13: SwissRide haftet nicht für die Dienstleistungen des Fahrers oder Verzögerungen durch äußere Umstände.
Art. 14: Kunden können öffentliche Bewertungen auf der Plattform veröffentlichen. Der Partner stimmt deren Veröffentlichung zu.
Art. 15: Das Partner-Ranking basiert auf verschiedenen Kriterien (Preis, Servicequalität, Verfügbarkeit, Bewertungen).
Art. 16: Es besteht eine geschäftliche Beziehung unter Selbstständigen. Kein Abhängigkeitsverhältnis.
Art. 17: Bei schwerwiegenden Verstößen kann SwissRide den Vertrag fristlos kündigen.
Art. 18: Beschwerden oder Anfragen müssen über die Plattform oder per E-Mail eingereicht werden.
Art. 19: Der Partner verpflichtet sich, keine Informationen über Kunden oder SwissRide weiterzugeben.
Art. 20: Dieser Vertrag ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Art. 21: Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Lausanne.
Art. 22: Vor gerichtlichen Schritten können die Parteien Mediationsdienste nutzen.
Art. 23: Datenverarbeitung erfolgt gemäß Schweizer Datenschutzrecht. Der Partner muss Datenschutzpflichten einhalten.
Art. 24: SwissRide verpflichtet sich zum Schutz personenbezogener Daten der Partner.
Art. 25: Offizielle Mitteilungen erfolgen per E-Mail oder über die Plattform.
Art. 26: SwissRide kann diese Bedingungen mit angemessener Frist ändern. Bei Übersetzungsstreitigkeiten gilt die französische Version.